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Dienstag, 20. November 2012

Drei Stunden Verspätung gilt als Flugausfall


Eine Verspätung von mehr als drei Stunden ist reiserechtlich wie ein Flugausfall zu bewerten. Der Kunde hat dann Anspruch auf eine Entschädigung, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Köln.

Die Fluggesellschaft kann sich dann auch nicht damit rausreden, dass ein unerwartetes Triebwerksproblem Grund für die Verspätung gewesen sei. Das ist nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ einzustufen, der die Pflicht zu Ausgleichszahlungen aufheben würde.

So entschied das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen: 132 C 304/07), wie die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ berichtet.

In dem Fall hatte die Klägerin einen Hin- und Rückflug nach Boston gebucht. Der Rückflug verspätete sich um 33 Stunden. Die Klägerin berief sich auf die EG-Verordnung 261 und verlangte eine Entschädigung von 600 Euro.

Die Fluggesellschaft argumentierte, der Flug sei nicht ausgefallen, daher gelte die Verordnung in diesem Fall nicht. Außerdem sei ein „außergewöhnlicher Umstand“ Ursache für die Verspätung gewesen, weil es an einem Triebwerk einen „unerwartet eingetretenen Strömungsabriss“ gegeben habe.

Beiden Argumenten schloss sich das Gericht nicht an: Müssen Fluggäste Verspätungen von mehr als drei Stunden hinnehmen, könnten sie Ansprüche an die Fluggesellschaft stellen.

Technische Mängel seien nur dann ein „außergewöhnlicher Umstand“, wenn sie zum Beispiel Folge von Sabotage oder eines Terroraktes seien. Ein technisches Problem zu beheben, gehöre dagegen zur normalen Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens.

Freitag, 19. November 2010

Abfertigung der SunExpress-Flüge in Antalya findet in Terminal 2 statt

Die Abfertigung für SunExpress Flüge (XQ) von/nach Antalya findet in der Zeit vom 01.12.2010 bis 30.03.2011 in Terminal 2 statt.

Montag, 15. November 2010

Die Passagierrechte zum Ausdrucken

Das Bundesverbraucherministerium hat auf seiner Homepage ein Merkblatt veröffentlicht, das kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.

Es enthält kurz und knapp Informationen über die Verbraucherrechte zum Beispiel bei der Annullierung von Flügen oder Verspätungen von Bahnreisen. Zudem gibt es Tipps, wie die Reisenden vorgehen müssen, um ihre Rechte wahrzunehmen.

Passagierrechte zum Download gibt es hier

Donnerstag, 21. Oktober 2010

Die Fluggeselschaft Hamburg International (HHI) ist pleite

Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat Hamburg International (HHI) die Betriebserlaubnis entzogen. Das Unternehmen könne seine "laufend nachzuweisende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" nicht mehr erbringen, lautet die Begründung.

Seit gestern 24 Uhr dürfen die neun Flugzeuge der Airline nicht mehr abheben. Die LBA-Maßnahme ist eine Folge des Insolvenzantrages, den HHI am 19. Oktober beim Amtsgericht Hamburg (Az. 67b IN 258/10) gestellt hat, und ein weiteres Handicap für eine schnelle Wiederaufnahme des Flugverkehrs.

Für Kunden von Veranstaltern wie TUI, Thomas Cook, Öger Tours und Alltours dürfte die Airline-Pleite keine gravierenden Folgen haben. Die Veranstalter haben bereits Ersatzkapazitäten beschafft und die Passagiere entsprechend umgebucht.

Nicht so komfortabel ist die Lage für Einzelplatz-Kunden, die sich selbst um ihren Flug kümmern müssen. Die Airline empfiehlt betroffenen Passagieren, sich an den Kundenservice unter den Telefonnummern 030/3 19 88 19 - 12, - 14 und - 17 zu wenden. Der Anteil des Einzelplatzverkaufs liegt bei Hamburg International unter zehn Prozent.

Quelle:TourExpi