Dienstag, 25. Mai 2010

2010 Zwei Skytrax Awards für Turkish Airlines

Zwei Skytrax Awards für Turkish Airlines:
1. Fluggesellschaft für „Bestes Catering Economy Class 2010"
2. Zum zweiten Mal in Folge „Beste Airline Südeuropas 2010"

Bei den diesjährigen „Skytrax World Aviation Awards" ist Turkish Airlines gleich in zwei Kategorien ausgezeichnet worden. Die Fluggesellschaft erhielt den Preis für das beste Catering in der Economy Class. Außerdem ist Turkish Airlines zum zweiten Mal in Folge in der Kategorie „Beste Airline Südeuropas" ausgezeichnet worden.

Die Skytrax World Aviation Awards wurden am 20. Mai anlässlich der Aircraft Interior Expo in Hamburg verliehen. Der Preis in der Kategorie „Best Catering Economy Class" unterstreicht die besonders hohen Qualitätsstandards für Speisen und Getränke an Bord von Turkish Airlines. Passagiere in allen Serviceklassen kommen in den Genuss exquisiter Bordverpflegung, die von Turkish Do&Co, dem Joint Venture der Fluggesellschaft mit Do&Co, einem der führenden Cateringunternehmen Europas mit Hauptsitz in Österreich, zubereitet wird.

Isa Al, Pressesprecher Turkish Airlines Deutschland: „Wir freuen uns sehr über die beiden Auszeichnungen. Der Skytrax Award gilt als der Oscar der Luftfahrt und bestätigt eine konstant hohe Qualität unseres Bordprodukts. Die Auszeichnung in der Kategorie ‚Best Catering Economy Class’ beweist, dass Turkish Airlines nicht nur in First- und Business-, sondern auch in der Economy Class Standards setzt und seinem Anspruch als internationaler Premium-Anbieter in allen Klassen gerecht wird."

Skytrax bewertet Service- und Qualitätsstandards von Fluggesellschaften auf Basis der größten Passagierumfrage der Welt. Sie spiegelt die Meinung von mehr als 17 Millionen Flugreisenden aus über 100 Nationen wider, die sich zwischen Juli 2009 und April 2010 an der Untersuchung beteiligt haben.

Turkish Airlines fliegt aktuell mit einer Flotte von 134 Flugzeugen 157 Destinationen in 76 Ländern an. In Deutschland fliegt Turkish Airlines bis zu 220 Mal wöchentlich ab Berlin, Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Nürnberg und München in die Türkei und bietet über das Drehkreuz Istanbul Atatürk International Airport ideale Anbindungen in den Nahen und Mittleren Osten, nach Afrika und Asien sowie Amerika. Turkish Airlines ist Mitglied der Star Alliance.

Freitag, 21. Mai 2010

Rollstuhlforderung bei Fluggesellschaften

WCHR:
Das Kürzel WCHR steht für “Wheelchair for ramp”.
Mit diesem Kürzel vermerkt die Fluggesellschaft, dass der Fluggast in der Regel keinen Rollstuhl benötigt, aber dennoch auf Hilfe angewiesen ist. Er braucht den Rollstuhl, um längere Gehwege zu überbrücken, kann aber kurze Treppen steigen.

WCHS:
WCHS steht für “Wheelchair for steps”.
Mit diesem Kürzel vermerkt die Fluggesellschaft, dass der Fluggast keine Treppen steigen kann, aber in der Lage ist, kurze Strecken zu Fuß zurückzulegen.

WCHC:
WCHC steht für “Wheelchair for cabin seat”.
Mit diesem Kürzel vermerkt die Fluggesellschaft, dass der Fluggast immer einen Rollstuhl benötigt, das heißt nicht gehen kann. Es muss mit einem Rollstuhl bis zum Sitz gebracht werden. Darf nur in Begleitung eines Familienangehörigen Fliegen.

Seh(Blind)und Hörgeschädigte(taub oder taubstummer) Fluggäste brauchen während der Reise auch eine Begleitung eines Familienangehörigen.

Montag, 10. Mai 2010

Gericht begrenzt Entschädigung beim Verlust von Reisegepäck

Flugreisende können beim Verlust ihres Gepäcks die Höchsthaftungssumme der Airlines nicht verdoppeln, indem sie zusätzlich zum Ausgleich des materiellen Schadens auch einen Ausgleich für immaterielle Schäden verlangen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vergangene Woche die Haftung der Fluggesellschaften beim Verlust von Reisegepäck auf den im Montrealer Abkommen festgelegten Höchstbetrag von tausend Sonderziehungsrechte begrenzt.

Das entspricht 1.135 Euro. Die Richter beziehen sich auf ein Verfahren in Spanien gegen die Lowcost-Airline Clickair. Dabei hatte ein Passagier nach dem Verlust seines Reisegepäcks nicht nur auf den Ersatz des materiellen Schadens, sondern auch eines immateriellen Schades geklagt und insgesamt 3.200 Euro verlangt.

Der EuGH sieht im Montrealer Abkommen jedoch keinen Ansatz für die Forderung des Passagiers. Mit dem dort verankerten Höchstbetrag werde der Gesamtschaden abgedeckt, was sowohl materielle als auch immaterielle Schäden umfasse.

Quelle: Travel One