Mittwoch, 2. Juni 2010

Was man bei Öger Türk Tur Flügen beachten sollte

Die Bekannmachung von Öger Türk Tur für Flüge 2010:

Damit wie die bevorstehenden Probleme an unseren Flughäfen aus das Minimum reduzieren können möchten wir Sie bitten folgende Punkte zu beachten.

- Unseren Kunden empfehlen wie ein Erscheinen zur Abfertigung in der Sommersaison 3 Stunden vor gebuchter Abflugzeit.

- Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen (min. 45 Min. vor Abflug) besteht kein Anspruch auf Abfertigung und Beförderung der Kunden.

- Sicherheitskontrollen werden am Flughafen Düsseldorf und Köln/Bonn auf höchstem Niveau durchgeführt, daher dauert dieser Vorgang etwas länger. Bitte teilen Sie unseren Kunden mit, dass Sie sich umgehend nach der Gepäckaufgabe in den Sicherheitsbereich begeben möchten.

- Jeder Kunde muss persönlich am Check-In Schalter anwesend sein. Unser Handlingpartner muss jeden Kunden sehen.

- Die Freigepäckgrenze für aufzugebendes Gepäck ist 30 Kilogramm pro Erwachsene bzw. Kind.
* Bei Flügen mit XL Airways (GXL) beträgt die Freigepäckgrenze für aufzugebendes Gepäck 25 Kilogramm pro Erwachsene bzw. Kind.
* Bei Antalya-, Bodrum- oder Dalaman Flügen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 28 Tagen werden 20 Kilogramm Freigepäck pro Erwachsene bzw. Kind und ab dem 29. Tag 30 Kilogramm Freigepäck pro Erwachsene bzw. Kind befördert.
* Bei One-Way-Flügen von bzw. nach Antalya, Bodrum oder Dalaman werden 20 Kilogramm Freigepäck pro Erwachsene bzw. Kind befördert.
Es ist dem Kunden untersagt, sein Gepäck auf andere Fluggäste zu verteilen.

- An Bord darf pro Kunde nur ein Handgepäckstück mit einem Gewicht von max. 5 kg und den Höchstmaßen 55 cm x 40 cm x 20 cm mitgeführt werden.

- Dem Kunden ist das Mitführen von Gegenständen untersagt, die nicht für den Gebrauch des Kunden während der Reise bestimmt sind. (Flüssigkeiten und scharfe Gegenstände).

- Die Mitnahme eines Rollstuhls durch einen behinderten Fluggast ist möglich und bei Buchung (min. 48 Stunden vor Abflugzeit) anzugeben. Bei nicht Anmeldung besteht evtl. kein Anspruch auf Abfertigung und Beförderung der Kunden. Aus Sicherheitsgründen ist die Anzahl der beförderten Rollstühle pro Flug auf zwei (2) beschränkt. Die Rollstühle müssen zusammenklappbar sein und dürfen nur mit einem von einer Trockenbatterie angetriebenen Motor ausgestattet sein.

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