Donnerstag, 29. Juli 2010

Wieviel ist eigentlich zollfrei?

Die Zollvorschriften für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gelten auch für ganz „alltägliche“ Waren wie Souvenirs, Elektrogeräte und Textilien: Hier richtet sich die Obergrenze nach dem Wert, der insgesamt 430 Euro nicht überschreiten darf. Vor allem aber auf dem Landweg, denn da sind nur Waren im Wert von bis zu 300 Euro gestattet.

Hier die Angaben für einzelne Warengruppen aus Nicht-EU-Ländern:

Alkoholika:
1 l Hochprozentiges oder
2 l Sekt oder
4 Liter Wein oder
16 l Bier

Tabak:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 gr Tabak

Souvenirs und normale Produkte zum persönlichen Gebrauch:
Auf dem Flugweg oder per Seereise: Waren im Wert von bis zu 430 Euro
Auf dem Landweg: Waren im Wert von bis zu 300 Euro.

Weitere Informationen: www.zoll.de

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