Montag, 23. November 2009

Dauert Check-in zu lange genügt es nicht, rechtzeitig dagewesen zu sein

Die Angst, den Flug zu verpassen, weil die Schlange beim Check-in zu lange ist, kennen viele nervöse Fluggäste. Und sie fürchten zu Recht. Denn laut einem neuen Urteil genügt es nicht, rechtzeitig zum Flughafen gekommen zu sein, wenn man dennoch den Flug durch lange Wartezeiten verpaßt.
Dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg (AZ.: 226 C 331/08) zufolge genügt es nicht, rechtzeitig zum Check-in am Flughafen erschienen zu sein. Vielmehr müssen sich Passagiere, die ihren Flug zu verpassen drohen, rechtzeitig bemerkbar machen, wenn ihnen die Zeit in der Warteschlange auszugehen droht und sie ihren Flug verpassen könnten.

Auf der anderen Seite sind Fluggesellschaften laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ verpflichtet, die wartenden Gäste gesondert aufzurufen und schnell abzufertigen, wenn es deutlich wird, daß sie beim geduldigen Warten in der Schlange nicht rechtzeitig einchecken können werden.

Hier jedoch liegt der Haken: Versäumt dies die Fluggesellschaft und meldet sich der Gast nicht selbst, so trifft den Fluggast laut Urteil eine Mitschuld, wenn er den Flug verpaßt. Und daß kann teuer für den Passagier werden.

Im vom Urteil betroffenen Fall ging es um eine Klägerin und ihre Tochter, die 70 Minuten vor dem Abflug zum Check-in kamen, von Schalter zu Schalter geschickt wurden, und dann keine Boardingkarte mehr erhielten, weil sie nicht mehr 45 Minuten vor dem Boarding eingecheckt werden konnten – das ist die Mindestzeit, die eingehalten werden muß.

Da die Fluggesellschaft die beiden Frauen nicht aufgerufen und gesondert abgefertigt hatte, erhielten sie 500 Euro Ausgleichzahlung sowie Zusatzkosten für einen Ersatzflug und eine Bahnfahrt in Höhe von 280 Euro zugesprochen.

Diese wurden ihnen jedoch vom Gericht um 30 % gekürzt, weil es die beiden versäumt hatten, sich bei Airline-Mitarbeitern zu melden, obwohl es ihnen hatte klar sein müssen, daß sie ihren Flug verpassen würden. Das hat Mutter und Tochter immerhin 234 Euro gekostet.

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